Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten, soweit sie in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden, für Verträge zwischen der Friedrich Peter Michael, Köhler Matthias Constantin GbR (nachfolgend „LSE“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Softwareentwicklung, Softwareintegration, Beratung, Bereitstellung und Überlassung von Software, die zeitlich befristete Bereitstellung von Software über das Internet (Software as a Service – SaaS) sowie Wartungs- und Supportleistungen.

(2) Die Angebote von LSE richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als LSE ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen und Produkten auf dieser Website dient ausschließlich der Information und stellt kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Über diese Website selbst kommt kein Vertrag über die dargestellten Leistungen zustande.

(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines konkreten Angebots von LSE, durch eine Auftragsbestätigung oder durch eine sonstige übereinstimmende Vereinbarung der Parteien zustande. Die Textform, insbesondere per E-Mail, genügt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen

(1) Art und Umfang der von LSE geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.

(2) Ob im Einzelfall Werkleistungen oder Dienstleistungen geschuldet sind, richtet sich nach dem Inhalt der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Wünscht der Kunde Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, kann LSE deren Auswirkungen auf Vergütung, Termine und sonstige Leistungsbedingungen prüfen und dem Kunden ein entsprechendes Änderungsangebot unterbreiten. Bis zu einer Einigung über die Änderung bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.

(4) Bei der Bereitstellung von Software als SaaS ergeben sich insbesondere Funktionsumfang, Anzahl der zulässigen Nutzer, Vergütung, Vertragslaufzeit, Kündigungsregelungen und gegebenenfalls vereinbarte Service Levels aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt LSE alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Testdaten und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Weitergabe überlassener Daten und zur Einräumung von Zugängen zu Dritt- und Bestandssystemen berechtigt ist.

(3) Verzögerungen, die auf eine nicht rechtzeitige oder unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von LSE. Vereinbarte Termine verschieben sich in diesem Fall angemessen.

§ 5 Termine und Verzug

(1) Termin- und Fristangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Gerät LSE in Verzug, richtet sich eine etwaige Haftung nach § 9 dieser AGB. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarte Vergütung. Ist eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart, werden die tatsächlich angefallenen Leistungen zu den vereinbarten Sätzen abgerechnet.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei laufenden oder wiederkehrenden Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Abrechnungsintervalle.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) An Arbeitsergebnissen, die im Rahmen eines Entwicklungsprojekts speziell für den Kunden erstellt und ihm dauerhaft überlassen werden, räumt LSE dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene Geschäftszwecke ein, soweit im jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

(2) Bei Software, die als SaaS bereitgestellt wird, erhält der Kunde ausschließlich für die vereinbarte Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellte Software im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Eine dauerhafte Überlassung der Software ist damit nicht verbunden.

(3) An vorbestehenden Komponenten, Bibliotheken, Werkzeugen, Frameworks und wiederverwendbaren Bausteinen von LSE verbleiben sämtliche Rechte bei LSE. Der Kunde erhält hieran nur die Rechte, die für die vertragsgemäße Nutzung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.

(4) Eine Überlassung von Quellcode erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Für Software und Komponenten Dritter, einschließlich Open-Source-Komponenten, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

§ 8 Abnahme und Mängel

(1) Soweit LSE aufgrund der individuellen Vereinbarung eine Werkleistung schuldet, kann LSE den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Bei mangelhaften Werkleistungen ist LSE zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleiben unberührt.

(3) Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah in Textform und unter nachvollziehbarer Beschreibung des Fehlers mitteilen.

(4) Kein von LSE zu vertretender Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung auf vom Kunden bereitgestellten Vorgaben, Daten oder Fremdsystemen, auf nicht vertragsgemäßer Nutzung oder auf Eingriffen des Kunden oder Dritter beruht.

(5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

§ 9 Haftung

(1) LSE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LSE nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von LSE ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von LSE.

§ 10 Software as a Service (SaaS)

(1) Soweit LSE Software als SaaS bereitstellt, erfolgt die Bereitstellung über das Internet für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Dauer.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, ihm zugewiesene Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und LSE unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung bestehen.

(3) Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung sowie gegebenenfalls vereinbarte Regelungen zu Verfügbarkeit, Wartungsfenstern, Support, Datensicherung, Datenexport und zur Behandlung von Kundendaten bei Vertragsende ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Soweit hierzu keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Wartung und Support

(1) Wartungs- und Supportleistungen werden nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder sonstigen Vereinbarung erbracht.

(2) Soweit Wartungs- oder Supportleistungen nicht Bestandteil einer vereinbarten laufenden Vergütung sind, können sie nach gesonderter Vereinbarung und nach Aufwand abgerechnet werden.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Vertragszwecke. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

(2) Soweit LSE personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien, soweit erforderlich, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Die Verwendung von Name, Firmenkennzeichen oder Logo des Kunden als Referenz bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Individuelle Vertragsabreden im Sinne des § 305b BGB bleiben hiervon unberührt.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.